Steht als Anlageform zwischen Aktie und festverzinslichen Wertpapieren. Er verbrieft Rechte verschiedener Art, z. B. das Recht, am Reingewinn oder am Liquiditätserlös einer Gesellschaft teilzuhaben. Nur des Stimmrecht wird dem Genussscheininhaber vorenthalten; dafür übersteigt die Erfolgsbeteiligung in der Regel die Rendite festverzinslicher Wertpapiere.
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Genussschein