Regelt die Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb von Börsen, um für den Anleger Transparenz und Gleichbehandlung sicherzustellen. Aufsichtsbehörde ist die Finma. Vollumfänglich ist das Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel (BEHG) seit 1999 in Kraft.
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Börsengesetz