"Die Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals zeigt deutlich, dass diese Verschwiegenheitspflicht nicht mehr zeitgemäss geregelt ist", erläuterte der Minister. "Sie hindert die Börsen, aber auch die Börsenaufsichtsbehörden der Länder in vielen Fällen daran, Auskunftsersuchen der Finanzbehörden zu beantworten."

Börsen und Börsenaufsicht dürften Handelsdaten nur dann den Finanzbehörden mitteilen, wenn dies in zwingendem öffentlichen Interesse liegt oder der Verfolgung einer Steuerstraftat dient, erklärte Al-Wazir. Für normale Betriebs- und Steuerprüfungen gelte das nicht. Handelsstrategien, die wie das Cum-Ex-Modell nur der Steuervermeidung dienten, könnten damit lange unentdeckt bleiben.

Bei "Cum-Ex"-Geschäften nutzten Investoren eine frühere Gesetzeslücke, um den Staat über Jahre um Milliardensummen zu prellen. Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Finanzämter erstatteten Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt wurden. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen.

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(AWP)