Abgabe auf neu herausgegebenen inländischen Wertpapiere und Versicherungspolicen sowie Umsatzabgabe beim Kauf und Verkauf von in- und ausländischen Wertpapieren. Sie beträgt 0,75 ‰ des effektiven Wertes für Titel schweizerischer Gesellschaften und 1,5 ‰ des effektiven Wertes für Titel ausländischer Gesellschaften. Die Stempelsteuer wird durch die Bank bei der Abrechnung dem Käufer und dem Verkäufer belastet. Sie liefert die einbehaltenen Abgaben dem Bund ab.
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Stempel (steuer)