Der technologische Wandel bedeutet vor allem Erfindergeist, Innovationen und die Verbreitung neuer Technologien und Verfahren. Er dient daher nicht nur der Wirtschaft, sondern trägt auch zur Lösung globaler Problemstellungen bei. So können zum Beispiel im Gesundheitswesen - dank der genomischen Sequenzierung sowie der Biotechnologie - Krankheiten früher diagnostiziert und entsprechend effektiver behandelt werden. 

Demgegenüber verbessert der Einsatz erneuerbarer Energiequellen die Erzeugung, die Verteilung und den Verbrauch von Energie – eine wichtige Massnahme gegen den Klimawandel. Und nicht zuletzt schafft der Einsatz von künstlicher Intelligenz neue Opportunitäten in verschiedenen Bereichen.

Wie Anlegerinnen und Anleger direkt investieren können
Diese Beispiele reihen sich in eine Vielzahl von Innovationen ein und zeigen, wie Unternehmen, die den technologischen Wandel vorantreiben, die weltweite wirtschaftliche Entwicklung langfristig prägen. 

Davon können Anlegerinnen und Anleger langfristig profitieren. Das ZKB Tracker-Zertifikat auf den Basket "Technologischer Wandel" vereint 30 durch das Asset Management der Zürcher Kantonalbank gewählte Aktien, welche den technologischen Fortschritt ausschlaggebend prägen. 

Die wichtigsten Sektoren sind dabei das Gesundheitswesen, Energieerzeugung sowie -verteilung, Robotik und Automatisierung in der Fertigung und im Transport sowie künstliche Intelligenz. Alle ausgewählten Unternehmen sind in diesen Bereichen verankert, entweder als Produkt- und Dienstleistungsanbieter führend oder sie sind Teil der vorgelagerten Wertschöpfungskette.

Dank dynamischer Aktienselektion kann das Asset Management der Zürcher Kantonalbank zudem auf Veränderungen in Sektoren, Regionen und dem Marktumfeld reagieren und die Allokation entsprechend anpassen. Dadurch sind Investorinnen und Investoren immer bestens positioniert, um diversifiziert an der Entwicklung des Themas zu partizipieren.

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Rechtliche Hinweise

Strukturierte Produkte sind keine kollektiven Kapitalanlagen im Sinne des Kollektivanlagegesetzes (KAG) und unterstehen keiner Genehmigungspflicht und keiner Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA. Die Anleger tragen ferner ein Emittentenrisiko.

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