Worum es ging: Die EU hatte in einer Direktive 2018 Mindestmengen an erneuerbaren Energien festgelegt, die Länder im Transportsektor einsetzen müssen. Die EU bestimmte, dass der Einsatz von Biokraftstoffen, für deren Anpflanzung Wald gerodet worden war, nicht zur Erreichung des Ziels herangezogen werden durften. Das betraf zum Beispiel vor allem Palmöl.

Malaysia, ein grosser Palmöl-Produzent, fand, dass dies gegen faire Handelspraktiken verstösst. In der Streitschlichtung wurden die Argumente aber weitgehend zurückgewiesen. Die Richter monierten lediglich die Gestaltung der EU-Regeln. Einer der beteiligten Experten wich von der Mehrheitsmeinung ab und gab Malaysia recht.

Malaysia kann gegen das Urteil Berufung einlegen. Allerdings ist die Berufungsinstanz wegen eines Streits über Reformen seit vier Jahren unbesetzt. Fälle liegen im Fall von Berufungen dann auf Eis./oe/DP/nas

(AWP)