Es ging darum, ob es rechtens ist, wenn die EU wie geplant Biodiesel aus Indonesien 2030 nicht mehr als erneuerbaren Biokraftstoff anerkennt. Die Begründung der EU ist, dass damit das Abholzen von Wäldern für Palmölplantagen gestoppt werden soll. Indonesien und Malaysia halten das für eine Handelsverzerrung und verklagten die EU deshalb.
Im Fall Malaysia hatte das WTO-Schiedsgericht der EU im März 2024 bereits weitgehend recht gegeben. Die beiden Länder liefern fast die gesamte Menge von Palmöl und Palmöl-Biodiesel weltweit.
Es ist das erste Mal, dass Streitschlichter der WTO sich mit Massnahmen gegen die Abholzung von Wäldern und der Betrachtung von Produkten aufgrund des Risikos der Treibhausgasemissionen beschäftigten, verlautete aus WTO-Kreisen. Einer von mehreren Streitschlichtern distanzierte sich von der Mehrheitsmeinung und wollte Indonesien Recht geben.
Die Streitschlichter monierten wie im Fall der Beschwerde aus Malaysia lediglich, dass einige Aspekte der neuen EU-Verordnung gegen Regeln der WTO verstossen. Schon im März hatte die EU mitgeteilt, dass sie dies entsprechend anpassen werde./oe/DP/he
(AWP)