Die Stimmberechtigten der Städte Winterthur und Zürich hatten 2023 zwei ähnliche Initiativen gutgeheissen - doch kommunale Mindestlöhne würden gegen kantonales Recht verstossen, befand das Verwaltungsgericht in seinem Urteil von Ende November 2024.

Das Gericht stützte damit eine Beschwerde von bürgerlicher Seite, in der bereits im Vorfeld der Abstimmungen rechtliche Bedenken gegen die Einführung von Mindestlöhnen geäussert wurden.

Die Stadt Winterthur wird nun die «Verordnung über den sozialpolitischen Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer» dem Bundesgericht vorlegen, wie dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Stadtparlaments vom Montagabend zu entnehmen ist. Der Gemeinderat der Stadt Zürich entschied sich bereits Mitte Dezember für den Gang nach Lausanne.

(AWP)