Aus Sicht der Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) entspreche die Individualbesteuerung den heutigen gesellschaftlichen Realitäten am besten, teilten die Parlamentsdienste am Mittwoch mit. Die Kommission erhofft sich von der Individualbesteuerung auch Anreize zur vermehrten Erwerbstätigkeit von Zweitverdienenden.

Eine Kommissionsminderheit beantragt dem Nationalrat, nicht auf die Vorlage einzutreten. Sie möchte am Verständnis der Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft festhalten. Ausserdem befürchtet sie bei einer Einführung der Individualbesteuerung einen grossen Umsetzungsaufwand für Einzelne ebenso wie für Steuerbehörden.

Heute werden in der Schweiz verheiratete Paare und gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, gemeinsam besteuert. Gehen beide Personen einer Erwerbstätigkeit nach, müssen sie wegen der Progression teilweise höhere Steuern bezahlen als Konkubinatspaare mit zwei getrennten Steuerveranlagungen.

Eine Milliarde Mindereinnahmen

Die Individualbesteuerung ist auf allen Staatsebenen vorgesehen. Bei der direkten Bundessteuer geht der Bundesrat, bezogen auf 2024, von geschätzt rund einer Milliarde Franken Mindereinnahmen pro Jahr aus. Davon sollen der Bund rund 800 Millionen und die Kantone rund 200 Millionen Franken tragen.

Nach mehreren Abstimmungen sprach sich die WAK-N laut Mitteilung für den Finanzierungsvorschlag des Bundesrats aus. Er sieht zwar die genannten Mindereinnahmen vor, verlangt aber auch eine Anpassung des Steuertarifs und laut der WAK-N auch eine Änderung der Kita-Finanzierung gemäss einem Vorschlag der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats.

Erst im August wird die WAK-N die Detailberatung der Vorlage beenden. Das Geschäft kommt in der Herbstsession in den Nationalrat.

(AWP)