Die Verbraucherschützer aus Nordrhein-Westfalen stören sich daran, dass die Meta-Kunden aktiv widersprechen müssen, wenn die mit dem KI-Training auf der Basis ihrer Postings nicht einverstanden sind. «Das Widerspruchsverfahren ist sehr umständlich und wenig nutzer- freundlich.» Sie bemängeln zudem, dass Facebook neuerdings eine weitergehende Analyse der privaten Fotobibliothek standardmässig vornimmt: Nutzerinnen und Nutzer der Facebook-App erhielten nun Vorschläge, welche Fotos oder Videos aus dem persönlichen Speicher sie auf der Plattform teilen könnten. Aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW verstossen beide Änderungen - das KI-Training und die Foto-Analyse - gegen Datenschutzrechte der User.

Meta vertritt die Auffassung, dass sein Vorgehen nicht gegen die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstösst. In der Mail an die Nutzer heisst es: «Um dir diese Nutzungserlebnisse anbieten zu können, berufen wir uns zukünftig auf die Rechtsgrundlage des berechtigten Interesses, wenn wir deine Informationen verwenden, um KI bei Meta weiterzuentwickeln und zu verbessern.»

Dieser Interpretation das Datenschutzrechtes können sich die Verbraucherschützer nicht anschliessen. «Meta macht es sich hier zu einfach», erklärte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Die Verwendung privater Daten für das Training einer Künstlichen Intelligenz dürfe nicht ohne Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer geschehen. «Denn die dabei verwendeten personenbezogenen Daten können sehr schutzwürdig sein.» Nutzerinnen und Nutzer hätten in der Vergangenheit gar nicht absehen können, dass die von ihnen geposteten Informationen in Zukunft einmal für das Training von KI genutzt werden könnten.

Der Konzern hat nach der Abmahnung durch die Verbraucherzentrale NRW bis zum 19. Juni 2024 Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Sollte Meta die Frist ungenutzt verstreichen lassen, steht den Verbraucherschützern der Klageweg offen./chd/DP/zb

(AWP)