Die Unternehmen hätten über Jahre ein System des gegenseitigen Zuschanzens von Bauaufträgen unterhalten, erklärte Behördenpräsident Andreas Mundt. Das Muster der Absprachen sei jeweils gleich gewesen: «Die an der jeweiligen Absprache beteiligten Unternehmen einigten sich zunächst in Gesprächen vor Ort oder telefonisch darauf, wer den Auftrag gewinnen sollte», sagte Mundt. Das betreffende Unternehmen habe danach den Auftrag zunächst für sich selbst kalkuliert. «Anschliessend verschickte es die Kalkulationen an die anderen an der Absprache beteiligten Unternehmen, damit diese zum Schutz höhere Scheinangebote abgeben konnten.»

Ausgelöst worden sei das Verfahren durch einen Kronzeugenantrag eines Bauunternehmens. Das Verfahren gegen dieses Unternehmen wurde entsprechend eingestellt. Die Bussgeldbescheide sind nach Angaben des Kartellamts bereits rechtskräftig./tob/DP/jha

(AWP)