Das Gericht befand, "die Möglichkeit, selbst zu denken und diese Gedanken frei zu äussern", gehöre zu den am meisten geschätzten Freiheiten der Republik. Die USA seien gemäss der Verfassung ein Ort, "an dem alle Menschen die Freiheit haben, zu denken und zu sprechen, wie sie wollen, und nicht, wie die Regierung es verlangt". Die liberale Richterin Sonia Sotomayor schrieb in einer abweichenden Meinung: "Unsere Verfassung enthält kein Recht, einer missliebigen Gruppe Dienste zu verweigern."
Die Klägerin hatte ihre Haltung schon auf ihrer Webseite klarstellen wollen. Dies ist aber nicht vereinbar mit dem Antidiskriminierungsgesetz in ihrem Bundesstaat Colorado. Die Frau klagte deshalb. Der Fall wirft letztlich die Frage auf, ob bestimmte Überzeugungen - in dem Fall religiöse - Gesetze aushebeln können, die Bürgerrechte schützen sollen. Bürgerrechtsorganisationen hatten zuvor gewarnt, dass die nun vom Supreme Court bestätigte Logik so weitergesponnen werden könne, dass Läden oder Dienstleister bestimmten Gruppen wie Frauen oder Schwarzen ihre Angebote verwehren könnten.
Der Fall erinnert an den eines Bäckers, der eine ähnliche Argumentation vorbrachte, weil er gleichgeschlechtlichen Paaren keine Hochzeitstorten verkaufen wollte. Im Jahr 2018 entschied das Gericht im Sinne des Bäckers - liess aber die grundsätzliche Frage danach unbeantwortet, ob Religion den Schutz vor Diskriminierung aushebeln kann. Im Fall der Webdesignerin ist das Urteil des Supreme Courts nun grundsätzlicher Natur.
Der Supreme Court ist unter dem früheren republikanischen Präsidenten Donald Trump weit nach rechts gerückt. Es gibt nur noch drei Richterinnen, die als liberal gelten. Dem gegenüber stehen sechs erzkonservative und teils sehr religiöse Richter, die zuletzt auch immer wieder im Sinne christlicher Kläger entschieden./nau/DP/stw