Gegen Netanjahu sowie gegen Galant waren vergangenes Jahr wegen mutmasslicher Kriegsverbrechen im Gaza-Krieg internationale Haftbefehle erlassen worden. Auch Trumps Amtsvorgänger Joe Biden sowie etliche Parlamentarier beider Parteien hatten das Vorgehen von Chefankläger Karim Khan gegen Israel scharf kritisiert.

Trump wirft dem Gericht ausserdem vor, «ohne legitime Grundlage» seine Zuständigkeit beansprucht und vorläufige Ermittlungen gegen US-Personal eingeleitet zu haben. EU-Ratspräsident António Costa kritisierte die Entscheidung Trumps. «Den IStGH zu sanktionieren, gefährdet die Unabhängigkeit des Gerichtshofs und untergräbt das internationale Strafrechtssystem als Ganzes», schrieb der Portugiese auf X.

Aus Israel kam erwartungsgemäss Lob für den Schritt. Aussenminister Gideon Saar schrieb auf der Plattform X, der Gerichtshof verfolge «aggressiv die gewählten Führungspersönlichkeiten Israels, der einzigen Demokratie im Nahen Osten». Die USA und Israel hielten sich an das Völkerrecht. Dem IStGH warf der Aussenminister dagegen - ohne Nennung konkreter Gründe - vor, das Völkerrecht zu untergraben.

Finanzielle Strafmassnahmen und Einreiseverbote

Ein US-Gesetzesvorhaben, das Gericht zu sanktionieren, war Ende Januar im Kongress allerdings gescheitert. Mehrere demokratische Senatoren blockierten den Entwurf, weil sie Nachteile für US-Firmen befürchteten und entsprechende Ausnahmen forderten.

Trump ordnete nun unter anderem Sanktionen gegen Mitarbeiter des Gerichts und Unterstützer an, die an Ermittlungen, Anklagen oder Haftbefehlen gegen US-Personal oder Verbündete wie Israel beteiligt sind. Vermögenswerte sollen Trumps Anordnung zufolge eingefroren werden, US-Personen und -Unternehmen werden Finanz- und Wirtschaftstransaktionen mit ihnen untersagt. Das Finanzministerium kann unter bestimmten Bedingungen Ausnahmegenehmigungen für Unternehmen oder Organisationen erteilen. Gegen von den Sanktionen betroffene Personen werden Einreiseverbote in die USA verhängt.

Es ist nicht das erste Mal, dass Trump den IStGH sanktioniert. Bereits während seiner ersten Amtszeit unterzeichnete er eine entsprechende Verfügung, weil das Gericht mutmassliche Kriegsverbrechen von US-Soldaten in Afghanistan untersucht hatte. Im September 2020 wurden daraufhin Sanktionen unter anderem gegen die damalige Chefanklägerin, Fatou Bensouda, verhängt. Biden machte diese kurz nach Beginn seiner Amtszeit im April 2021 rückgängig./gei/DP/stk

(AWP)