Die Untersuchung richtet sich gegen 31 Beschuldigte. Neben dem TCS-Mitarbeiter bekamen es Privatpersonen und verschiedene Autohändler mit der Polizei zu tun. Es geht um gewerbsmässigen Betrug, Bestechung und Urkundenfälschung.

Der TCS-Angestellte soll es ermöglicht haben, dass Fahrzeuge nur zum Schein einer Motorfahrzeugkontrolle (MFK) unterzogen wurden. So sollen Autos in nicht verkehrstauglichem Zustand verkauft und weiter betrieben worden sein. Dies geht aus dem am Freitag publizierten Beschluss der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hervor.

Da die Involvierten aus den Kantonen Zürich, Solothurn, Aargau und Bern stammen, stellte sich die Frage des sogenannten Gerichtsstandes. Dies wird nun Solothurn sein, denn dort wurden die ersten Untersuchungshandlungen vorgenommen - wenn auch nicht umfassend genug, wie das Gericht festhält.

«Schlicht nicht untersucht»

In der in gebrochenem Deutsch verfassten anonymen Anzeige an die Solothurner Behörden beschuldigte der Schreiber einen Autohändler, nicht geprüfte Fahrzeuge zu verkaufen und Personen schwarz zu beschäftigen. Der Händler habe gute Kontakte zu einem Angestellten der Prüfstelle in Biel, der für seine Dienste Geschenke erhalte.

Der Autohändler wurde wegen Vergehens gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz per Strafbefehl verurteilt. Mehr geschah jedoch nicht. Die Beschwerdekammer schreibt, die Sache scheine hinsichtlich der nicht verkehrstüchtigen Fahrzeuge schlicht nicht untersucht worden zu sein. Die Solothurner Behörde argumentierte, sie habe diesen Teil implizit rechtskräftig eingestellt. (Beschluss BG.2024.60 vom 11.12.2024)

(AWP)