Nachkontrollen und Sistierungen hängiger Initiativen seien nicht vorgesehen, teilte der Bundesrat am Freitag mit. Er stützt damit die Vorschläge der Bundeskanzlei.
«Es liegen bis heute keine belastbaren Indizien dafür vor, dass Volksbegehren nur dank gefälschter Unterschriften zustande gekommen wären», hielt der Bundesrat fest.
Den Behörden fehlten überdies die rechtlichen Grundlagen sowohl für die Sistierung der Behandlung von Volksinitiativen wie für die Nachkontrolle von Unterschriften. «Die Bedingungen, um per Notrecht entsprechende Grundlagen zu schaffen, sind nicht erfüllt.»
Der Bundesrat will den unlauteren Praktiken bei Unterschriftensammlungen für Volksbegehren stattdessen mit strafrechtlicher Verfolgung, Prävention sowie Verbesserung der Abläufe entgegentreten.
(AWP)