Das Arbeitsgericht Braunschweig hatte am 15. Oktober die ersten 23 Klagen ehemaliger VW-Manager gegen den neuen Sparkurs des Autobauers abgelehnt. Über weitere drei Klagen soll am Montag entschieden werden. Bei den Verfahren geht es dem Gericht zufolge um eine Gehaltserhöhung und 1.000 Euro Prämie, die VW seinen leitenden Angestellten gestrichen hatte. Neben den bereits verhandelten Fällen gibt es noch rund 75 weitere Klagen, die ebenfalls am Arbeitsgericht Braunschweig verhandelt werden sollen.

Bei den Klägern handelt es sich nach Angaben des Gerichts fast durchweg um Mitarbeiter im Vorruhestand, die bei VW weiter auf der Gehaltsliste stehen. Nur einer der Kläger stehe noch im aktiven Dienst des Autobauers, alle anderen seien im Rahmen sogenannter Zeit-Wertpapiere bereits aus dem Arbeitsleben ausgeschieden. Mit solchen «Zeit-Wertpapieren» konnten VW-Mitarbeiter Entgeltbestandteile umwandeln und so früher in den Ruhestand gehen - bei Fortzahlung ihrer Bezüge.

Tariferhöhung fällt für Manager aus

VW hatte im Frühjahr im Rahmen seines Sparprogramms beschlossen, auch die Führungskräfte daran zu beteiligen. Dem aussertariflich bezahlten Managementkreis wurde die erwartete Übernahme der Tariferhöhung gestrichen. Dadurch entfielen die im Mai anstehende Gehaltserhöhung um 3,3 Prozent und 1.000 Euro Inflationsausgleichsprämie. Die Betroffenen berufen sich nun auf eine Zusage des Autobauers von 2023, diese Bestandteile des Tarifabschlusses für sie zu übernehmen. VW weist die Forderungen zurück./fjo/DP/he

(AWP)