Im Jahr vor der russischen Invasion wurden 132 Eheschliessungen zwischen Staatsangehörigen der Ukraine und der Schweiz gezählt, wie das Bundesamt für Statistik (BFS) auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mitteilte. Im ersten Kriegsjahr 2022 registrierte das BFS noch 109 solcher Heiraten. 2023 waren es laut der Auswertung des BFS dann 113 an der Zahl.

Eine leichte Abnahme also? Nein, heisst es auf Nachfrage beim BFS. Am ehesten könne dies zutreffen, wenn man die Zahlen für die ersten beiden Kriegsjahre mit der zunehmenden Grösse der Gruppe von Ukrainerinnen und Ukrainern in der Schweiz vergleiche. «Die Hypothese, dass mit der Zeit mehr solcher Ehen geschlossen werden könnten, ist aber plausibler», sagte Johanna Probst von der Sektion Demografie und Migration beim BFS.

Viele Ukrainerinnen und Ukrainer waren Ende 2023 erst rund ein Jahr in der Schweiz. So werden insbesondere die Daten für 2024 mit Spannung erwartet. Letztere will das BFS Ende Juni veröffentlichen.

Auffallend sei derweil die Überrepräsentation ukrainischer Frauen bei Eheschliessungen mit Schweizern - jedoch nicht erst seit dem Beginn eines weiteren Krieges in der Ukraine nach jenem von 2014.

Bereits 2021 handelte es sich bei 129 der 132 gezählten Eheschliessungen um eine Heirat eines Schweizers mit einer Ukrainerin. Im zweiten Kriegsjahr 2023 wiederum heirateten 102 Schweizer Männer eine Ukrainerin und nur zehn Schweizerinnen einen Ukrainer. Bei der einen, verbleibenden Eheschliessung, handelt es sich um eine gleichgeschlechtliche Heirat.

Ein neuer Faktor im Bevölkerungswachstum

Das BFS weist zudem darauf hin, dass es sich bei den Ukrainerinnen und Ukrainern in der Statistik nicht nur um Personen mit Schutzstatus S handelt. Denn bereits vor dem Ausbruch des Krieges lebten rund 7500 ukrainische Staatsangehörige in der Schweiz.

Eheschliessungen werden registriert, wenn mindestens einer der beiden Partner zur ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz gehört. Und auf Letztere hat der Zuzug von ukrainischen Staatsangehörigen laut dem BFS einen grossen Einfluss. Denn Personen mit Schutzstatus S werden nach einem Jahr Aufenthalt zur ständigen Wohnbevölkerung gezählt.

2023 erhöhte sich die ständige ausländische Wohnbevölkerung um 121'300 Personen. Fast die Hälfte (59'500) von ihnen waren Ukrainerinnen und Ukrainer. Sie machten somit neu 2,5 Prozent der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung aus - und bildeten damit die neuntstärkste Gruppe ausländischer Staatsangehöriger. 2022 lag die Ukraine noch auf dem 39. Platz.

(AWP)