Als Grund für die Klage geben sie an, die Bank habe Usmanow «rechtswidrig» bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit, FIU) gemeldet. Die Bank habe «teils völlig absurd aus Anlass regulärer Mietzahlungen oder gewöhnlicher Barabhebungen» mehr als ein Dutzend sogenannter Geldwäscheverdachtsanzeigen bei der Behörde gemacht, schreibt das Münchner Anwaltsduo Gauweiler und Rabenau.

Diese Anzeigen hätten zwischen 2018 und 2022 stattgefunden, so die Anwälte weiter, und sie hätten «dem Ruf von Herrn Usmanow schwer geschadet». Zudem habe er dadurch «erhebliche finanzielle Verluste erlitten».

Darum habe die deutsche Kanzlei «zur grundlegenden richterlichen Klärung der Zusammenhänge» für Herrn Usmanow persönlich Klage gegen die UBS-Tochter in Frankfurt «auf Feststellung der Schadenersatzpflicht» erhoben. Doch dabei werde es nicht bleiben, so die Anwälte weiter, «da die Schadensentwicklung noch in keiner Weise in ihrem Ausmass übersehen werden kann bzw. abgeschlossen ist».

Der russisch-usbekische Multimilliardär Usmanow gilt als enger Unterstützer des russischen Präsidenten Wladimir Putin und dessen Ukraine-Politik. Die Europäische Union hatte deshalb wenige Tage nach dem Angriff Russlands auf das Nachbarland Sanktionen gegen ihn verhängt. In dem Beschluss dazu hiess es damals, Usmanow habe als Strohmann für Putin gedient und dessen geschäftliche Probleme gelöst. Vor der Villa des Oligarchen in Rottach-Egern hatten nach dem russischen Einmarsch in der Ukraine immer wieder Menschen demonstriert.

Als erstes hatte die Nachrichtenagentur Reuters über die Klage berichtet. Ihr gegenüber wollte sich die UBS zum Fall nicht äussern. Die Antwort auf eine entsprechende Anfrage von AWP steht derzeit noch aus.

tv/mk

(AWP)