Nach Trumps Sieg bei der Präsidentenwahl hatte die US-Staatsanwaltschaft die beiden Strafverfahren aufgegeben. Smith beantragte die Einstellung des Verfahrens wegen versuchten Wahlbetrugs in der US-Hauptstadt Washington. Gleichzeitig zog Smith seine Berufung gegen die Einstellung des Strafverfahrens in der Dokumenten-Affäre im US-Bundesstaat Florida zurück.

Smith begründete die Entscheidungen mit der Gepflogenheit, dass das Justizministerium nicht gegen amtierende Präsidenten vorgehe. Trump zieht am 20. Januar wieder ins Weisse Haus ein und löst dann den scheidenden Amtsinhaber Joe Biden ab.

Mit der Entscheidung, die Verfahren fallen zu lassen, kamen Smith und das Justizministerium Trump wohl nur zuvor. Weil es sich um Verfahren auf Bundesebene handelt, hätte der designierte US-Präsident die Ermittlungen nach Amtsantritt wohl ohnehin gestoppt und das Justizministerium angewiesen, die Verfahren einzustellen. Es ist offen, ob diese nach Trumps Amtszeit wieder aufgenommen werden.

Auch Smiths Rückzug kommt nicht überraschend. Streit gibt es nun noch darüber, in welchem Umfang sein Abschlussbericht veröffentlicht werden könnte. Trump hatte Smith im Wahlkampf regelmässig wüst beschimpft und in den vergangenen Monaten mehrfach direkt und indirekt damit gedroht, juristisch gegen politische Gegner wie ihn vorzugehen./jac/DP/mis

(AWP)