Der Ständerat hatte in der Wintersession ein nationales nichtöffentliches Transparenzregister für Unternehmen befürwortet, aber einige Änderungen an der Vorlage des Bundesrats vorgenommen. So sollen Stiftungen, Vereine und Treuhänder von der Registerpflicht befreit sein.

Dank des Registers sollen insbesondere die Strafverfolgungsbehörden schneller und zuverlässiger feststellen können, wer tatsächlich hinter einer Rechtsstruktur steht. Damit soll verhindert werden, dass Firmen in der Schweiz zur Geldwäscherei oder zur Verschleierung von Vermögenswerten genutzt werden.

Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) verfolgt die gleiche Linie. Mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen respektive 14 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung schloss sie sich den Beschlüssen des Ständerats an, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Die entschlackte Vorlage solle einen möglichst geringen Zusatzaufwand für die Schweizer Wirtschaft zur Folge haben, lautete der Tenor.

Justizministerin Karin Keller-Sutter hatte sich im Dezember erfolglos gegen die Ausnahmen bei der Registerpflicht gewehrt, mit dem Argument, dass damit Schlupflöcher geschaffen würden. «Damit schützen Sie Tarnfirmen und Strohleute», sagte sie.

Die Nationalratskommission hat die Vorlage noch nicht zu Ende beraten. Das Geschäft wird deshalb frühestens in der Sondersession im Mai in der grossen Kammer behandelt.

Der Bundesrat sieht weitere Massnahmen zur Geldwäscherei-Bekämpfung vor, insbesondere Sorgfaltspflichten für Beraterinnen und Berater. Über diese wird der Ständerat voraussichtlich in diesem Jahr befinden. Bisher waren solche Bestrebungen nicht mehrheitsfähig. Das Anwaltsgeheimnis werde dadurch verletzt, hiess es.

(AWP)