Die Schäden nach den verheerenden Unwettern im Wallis und im Tessin sind enorm. Was gilt es im Umgang mit Versicherungen zu beachten, wenn man selbst Opfer geworden ist? Und wie kann ich mich auf ein ähnliches Ereignis vorbereiten?

«Die eigene Sicherheit geht vor», sagt Enrico Briccola, Leiter Sachschaden bei der Mobiliar. «Man soll sich nicht unnötig in Gefahr bringen. Sachschäden kann man ersetzen.» Blick beantwortet die wichtigsten Fragen.

Muss ich meinen Keller räumen?

Keller laufen bei Überschwemmungen zuerst voll, das liegt in der Natur der Sache. Im Rahmen der Schadenverhütungspflicht macht es Sinn, wertvolle Gegenstände aus dem Keller zu retten, bevor das Wasser kommt. Eine Waschmaschine muss man aber nicht in den oberen Stock schleppen. «Schon gar nicht, wenn das Unwetter überraschend kommt. Vielleicht macht es aber Sinn, wenn man schon beim Bau des Hauses einen zehn oder 20 Zentimeter hohen Sockel macht für die Waschmaschine», sagt Briccola.

Wie sieht es mit der Einrichtung der Wohnung aus?

Auch Sofas und das Büchergestell muss man nicht aus der Wohnung retten, wenn das Hochwasser oder eine Gerölllawine schnell und überraschend kommt. «Das würde zu weit gehen, da kann man nichts machen», sagt Briccola. Hat man aber eine längere Vorlaufzeit, sollte man tätig werden. Und etwa den teuren Perserteppich zusammenrollen und ins Schlafzimmer im zweiten Stock bringen.

Wie schnell muss ich Schäden melden?

Betroffene müssen ihre Schäden möglichst schnell der Versicherung melden. So kann ihnen die Versicherung auch am besten helfen. Etwa, indem sie den Kontakt zu einer spezialisierten Sanierungsfirma vermittelt. «Betroffene sind gestresst, sie haben meistens zum ersten Mal mit einem Schadenereignis zu tun. Wir dagegen haben Erfahrung damit und gute Kontakte», sagt Enrico Briccola.

Wie schnell zahlt meine Hausratsversicherung?

Betroffene warten nur ungern auf das Geld der Hausratsversicherung – die übrigens nur in wenigen Kantonen Pflicht ist. «Sobald wir das genaue Ausmass des Schadens kennen, geht es schnell», sagt Briccola. Je nach Grösse und Komplexität des Schadens kann das aber dauern. Vor allem, wenn auch der Ordner mit den Quittungen von den Fluten mitgerissen wurde. «Deshalb macht häufig auch eine Besichtigung vor Ort Sinn. Wichtig ist der Nachweis, dass man etwas gehabt hat», sagt Briccola. So kann man durchaus mit Fotos belegen, dass man das teure Ledersofa auch wirklich in der Stube stehen hatte.

Was passiert mit meinem Auto?

Schäden an Autos sind von der Teilkasko gedeckt. Auch hier ist es laut dem Experten der Mobiliar wichtig, den Schaden umgehend zu melden. Ein Auto, das einmal im Wasser gestanden ist, muss nicht zwingend ein Totalschaden sein. «Das müssen unsere Experten im Einzelfall abklären», sagt Briccola.

Was können Hauseigentümer tun?

Am besten denkt man schon beim Bau eines Hauses an allfällige Naturgefahren. Und baut zum Beispiel eine Garageneinfahrt nicht in Fliessrichtung des benachbarten Baches, der über die Ufer treten kann. «Schon kleine Schutzmauern können zudem viel bewirken und verhindern, dass Wasser ins Gebäude tritt. Und sie geben dem Hausbesitzer Sicherheit», weiss Briccola. Den gleichen Effekt haben Lichtschächte, die mit durchsichtigen Glasbausteinen verschlossen sind. Im Notfall soll man unbedingt alle Fenster schliessen und zu Sandsäcken greifen. Und dafür sorgen, dass sämtliche Abläufe frei und nicht etwa mit einem schweren Sonnenschirmständer zugestellt sind.

Dieser Artikel erschien zuerst bei blick.ch unter dem Titel: "Wie schütze ich mich am besten vor Unwetterschäden?"