Musks Online-Plattform X (vormals Twitter) hatte im September gegen das kalifornische Gesetz zur Inhaltsmoderation geklagt, da es das Recht auf freie Meinungsäusserung gemäss dem ersten Zusatzartikel der US-Verfassung und der kalifornischen Staatsverfassung verletze.
Das Gesetz verlangt von Social-Media-Unternehmen mit hohem Bruttojahresumsatz die Herausgabe halbjährlicher Berichte. Darin müssen sie ihre Praktiken der Inhaltsmoderation beschreiben und Daten über die Anzahl der beanstandeten Beiträge bereitstellen. Zudem müssen die Unternehmen darüber informieren, wie sie auf beanstandete Beiträge reagiert haben.
US-Bezirksrichter William Shubb wies den Antrag von X gegen das Gesetz aufgrund des Rechts auf freie Meinungsäusserung in einer achtseitigen Entscheidung ab.
«Zwar scheint die Meldepflicht eine erhebliche Belastung für Social-Media-Unternehmen darzustellen, doch scheint sie nicht ungerechtfertigt oder unangemessen beschwerlich im Sinne des ersten Verfassungszusatzes zu sein», schrieb Shubb.
X ist weltweit wegen seiner Regeln zur Inhaltsmoderation in die Kritik geraten. Viele Unternehmen haben ihre Werbung deswegen auf der Plattform eingestellt.
(Reuters)