Das Kabinett hat am Mittwoch in Meseberg Steuerentlastungen für Unternehmen auf den Weg gebracht. Vorgesehen ist ein Volumen von rund sieben Milliarden Euro pro Jahr ab 2024 - und insgesamt über 32 Milliarden in den nächsten Jahren. Das Paket soll der lahmenden deutschen Wirtschaft neues Leben einhauchen. Ein Überblick:

An wen richtet sich das Paket in erster Linie?

Im Fokus sind vor allem kleine und mittelständische Firmen. Sie sollen einen Anreiz bekommen, jetzt zu investieren. Die Hilfen sind so angelegt, dass die Liquiditätssituation der Betriebe verbessert wird. Verbände, die auch grosse Konzerne repräsentieren, kritisieren die Massnahmen als zu halbherzig.

Was ist konkret geplant?

Kernelement ist eine gewinnunabhängige Investitionsprämie in Höhe von 15 Prozent der Gesamtsumme. Sie soll einen Anreiz setzen, damit Unternehmen in mehr Energie- und Ressourceneffizienz investieren. Insgesamt ist eine maximale Förderung von 30 Millionen Euro vorgesehen, was entsprechend auf kleine und mittelständische Betriebe zielt.

Wie werden die Probleme auf dem Immobilienmarkt angegangen?

Bessere Abschreibungsmöglichkeiten sollen hier brachliegende Projekte retten. Sechs Jahre lang sollen sechs Prozent der Investitionskosten abgeschrieben werden können - ohne Obergrenzen bei den Baukosten und ab dem Effizienzstandard 55. Dies gilt für alle Bauprojekte ab dem 1. Oktober 2023 sofort zum Baubeginn. Profitieren sollen auch Bauprojekte, die bereits genehmigt, aber noch nicht begonnen wurden. Davon gibt es derzeit wegen der massiv gestiegenen Baukosten ungewöhnlich viele. Ein grösseres Hilfspaket für die kriselnde Branche soll Ende September vorgestellt werden.

Kommen weitere Abschreibungsmöglichkeiten hinzu?

Ja - und zwar die sogenannte degressive Afa auf bewegliche Wirtschaftsgüter, die ab dem 1. Oktober 2023 angeschafft werden oder hergestellt worden sind. Dadurch können Unternehmen zu Beginn der Abschreibungsphase mehr Geld beim Fiskus geltend machen. Mit dem Instrument hat die Regierung in der Corona-Pandemie bereits gute Erfahrungen gemacht. Im steuerlichen Sinne umfasst die Massnahme nicht nur tragbare oder fahrbare Dinge, sondern einen Grossteil aller Investitionen etwa in Maschinen, den Fuhrpark oder auch die Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Was ist noch geplant?

Bei der Verrechnung des sogenannten Verlustvortrages wird die bisherige Grenze von 60 Prozent für vier Jahre auf 80 Prozent angehoben. Unternehmen können damit besser Verluste mit Gewinnen aus anderen Geschäftsjahren verrechnen, was ihre Steuerlast senkt. Auch so sollen private Investitionen forciert werden. Ausserdem wird die steuerliche Forschungsförderung ausgeweitet. Der förderfähige Anteil der Kosten bei einer Auftragsforschung soll von 60 auf 70 Prozent steigen und der maximale Förderbetrag der Zulage von einer auf drei Millionen Euro angehoben werden. Ausserdem wird eine Freigrenze für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung eingeführt.

(Reuters)