Die Bank hat die Vorschriften zur Ad hoc-Publizität verletzt, indem sie den Geschäftsbericht 2022 zu spät veröffentlicht hat, wie die Börsenbehörde am Freitag mitteilte.

«Das Verschulden wurde als fahrlässig und die Verletzung insgesamt als leicht beurteilt», heisst es im Urteil. Für die Festsetzung der Höhe der Busse habe die SER auch die Sanktionsempfindlichkeit der Gesellschaft berücksichtigt. Der Sanktionsbescheid ist rechtskräftig.

(AWP)