Das teilte der Preisüberwacher nach einem Treffen mit der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma, der Wettbewerbskommission (Weko) und der Schweizerischen Nationalbank (SNB) am Donnerstag mit. Die Fusion von UBS und Credit Suisse war von der Finma Mitte Juni ohne Auflagen durchgewinkt worden. Allerdings kam eine gleichzeitig veröffentlichte Weko-Untersuchung zum Schluss, dass die fusionierte UBS in einigen Bereichen marktmächtig oder auch marktbeherrschend sei.

«Sobald ein Unternehmen eine marktmächtige oder sogar marktbeherrschende Stellung einnimmt, ist es unsere Aufgabe, gegen den Missbrauch von Preisen vorzugehen», sagte Preisüberwacher Stefan Meierhans in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur AWP.

Mehrere Felder werden überwacht

Gemäss dem Weko-Bericht zur Fusion hat die UBS in zahlreichen Feldern eine marktmächtige Position. Dies treffe vor allem auf das Geschäft mit Firmenkunden zu, sagte Meierhans.

Der Bereich Asset Management für institutionelle Kunden wird ein Schwerpunkt des Preisüberwachers sein. Darunter fällt etwa der Bereich Global Custody, der die Fondsleitungen der Anlageklasse Schweizer Immobilien, des passiven Assetmanagements oder auch Einanlegerfonds umfasst.

Unter Beobachtung des Preisüberwachers steht auch das Corporate Banking. Konkret zählen dazu die Firmenkredite, die Exportfinanzierung, der internationale Zahlungsverkehr oder die Platzierung von Bonds in Schweizer Franken.

Erste Anhaltspunkte bestehen

Die notwendigen Vorbereitungsarbeiten habe der Preisüberwacher bereits vor einiger Zeit aufgenommen und Marktbeobachtungen seien vorgesehen. Laut Meierhans gebe es auch bereits erste Ansatzpunkte. So hatte es zuletzt zahlreiche Medienberichte gegeben, welche einen Preismissbrauch vermuten liessen. Zudem seien auch schon Unternehmen proaktiv auf den Preisüberwacher zugekommen.

«Diesen Beschwerden wird nun im Detail nachgegangen», sagte Meierhans. Für eine Einschätzung der Anschuldigungen sei es aber noch zu früh. Die Abklärungen liefen bei der UBS wie bei jedem anderen marktmächtigen Unternehmen auch. «Die Grossbank hat keine Sonderstellung», so Meierhans weiter.

Ein spezielles Team für die UBS gebe es jedoch nicht. Mit aktuell 25 Mitarbeitenden in der Behörde ist dies laut Meierhans auch nicht möglich. Bei einem konkreten Fall würde sich dann ein ganzes Team um den Fall kümmern. Zu Beginn der Beobachtung würden gemäss Meierhans zudem auch die Geschäftsleitung und der Rechtsdienst stark involviert.

Wie üblich stehe es allen frei, einen vermuteten Missbrauch der Preismacht beim Preisüberwacher anzuzeigen. Dies sei auch anonym oder über die Website der Behörde möglich.

Preisfestlegung nur im Extremfall

Der Preisüberwacher werde dabei eng mit interessierten Kreisen zusammenarbeiten. Insbesondere bei den Kreditzinsen werde künftig eine eingehende Konsultation mit SNB und Finma vorgeschrieben. In Erfüllung seines gesetzlichen Auftrags habe der Preisüberwacher zudem eine regelmässige, enge Zusammenarbeit mit der Weko vereinbart.

Sollte ein missbräuchlicher Preis festgestellt werden, dann werde der Preisüberwacher zunächst das Gespräch mit der UBS suchen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Erst wenn es zu keiner einvernehmlichen Lösung komme, könne der Preisüberwacher einen Preis selber festlegen, hob Meierhans hervor.

Bei Zinsfragen würden dann entsprechend auch die SNB und Finma mit einbezogen. Bussen an sich kann der Preisüberwacher erst verhängen, wenn gegen eine Preisfestlegung selber verstossen wird.

(AWP)