Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts sprach die Grossbank am Mittwoch in einem Fall rund um Geschäfte der 2023 übernommenen Credit Suisse mit einer bulgarischen Drogengang frei. 2022 war die Strafkammer desselben Gerichts zum Schluss gekommen, dass es bei der Credit Suisse zu Mängeln gekommen sei, die einer inzwischen verstorbenen Mitarbeiterin Geldwäsche für die kriminelle Organisation ermöglicht hätten.

Angesichts des Todes der ehemaligen Kundenberaterin sei es nicht möglich gewesen, die der Bank vorgeworfene Gesetzesverletzung zu prüfen, ohne die Unschuldsvermutung der Verstorbenen zu verletzen. Aus diesem Grund sei die Bank freigesprochen worden.

«Wir begrüssen den Entscheid des Gerichts, UBS in dieser Sache freizusprechen, die mehr als 16 Jahre zurückliegt und mit der vormaligen Credit Suisse in Zusammenhang steht», erklärte der Konzern. Vorbehaltlich einer Beschwerde durch die Bundesanwaltschaft werde diese Altlast mit dem Entscheid abgeschlossen.

(Reuters)