Sie steht offenbar kurz davor, sich in der Auseinandersetzung mit dem US-Justizministerium (DOJ) über das Geschäft mit Ramsch-Hypotheken aus der Zeit vor der Finanzkrise aussergerichtlich zu einigen. Es ist einer der zwei grossen noch offenen Rechtsfälle der UBS.

Dass es bald zu einer Einigung kommen dürfte, zeigt die ziemlich konkrete Zahl einer Erhöhung der Rückstellung um 665 Millionen US-Dollar im ersten Quartal 2023.

"Die Gespräche mit dem US-Justizministerium sind weit fortgeschritten, und ich freue mich, dass wir im Hinblick auf die Bewältigung dieser 15 Jahre zurückreichenden Altlast nun Fortschritte erzielen", sagte CEO Sergio Ermotti laut Mitteilung anlässlich der Quartalszahlen vom Dienstag.

Das UBS-Management dürfte froh sein, dass es nun doch nicht zu einem Prozess kommt im Zusammenhang mit dem Verkauf von so genannten Residential Mortgage-Backed-Securities (RMBS), die sich später als unverkäufliche Ramsch-Hypotheken entpuppten und der UBS 2008/09 fast das Genick gebrochen hatten. Denn mit der anstehenden Übernahme der Credit Suisse hat die Grossbank jetzt andere Sorgen und viele grosse Baustellen, welche die Ressourcen absorbieren werden.

Eine aussergerichtliche Einigung mit dem DOJ war in der Vergangenheit gescheitert. Das US-Justizministerium hatte im November 2018 im Bundesstaats New York deswegen eine Zivilklage gegen die Schweizer Grossbank eingereicht, in der nicht spezifizierte Entschädigungen gefordert wurden. Einen Antrag der UBS auf Abweisung der Klage lehnte das Gericht im Dezember 2019 dann ab.

Gesamtsumme nicht bekannt

Wie viel insgesamt für RMBS-Fälle zurückgestellt sind, legt die UBS nicht offen. Insgesamt hatte sie Ende März 3,3 Milliarden für alle Rechtsfälle sowie regulatorische und ähnliche Angelegenheiten zurückgestellt, davon in der Investment Bank 351 Millionen und 1594 Millionen für Group Functions.

Der grösste Teil der Rückstellungen betrifft dabei weiterhin den Steuerstreit mit Frankreich. Auf die globale Vermögensverwaltung, die Kerndivision der UBS, gehen 1193 Millionen zurück. Dabei dürfte der Prozess in Frankreich den Hauptposten bilden.

Für den Prozess im westlichen Nachbarland hat die UBS unverändert rund 1,1 Milliarden Euro respektive rund 1,2 Milliarden Dollar zurückgestellt, wie aus dem am Dienstag veröffentlichten Quartalsbericht hervorgeht. Die UBS war im Dezember 2021 in zweiter Instanz in Paris wegen unerlaubter Geldgeschäfte und der Beihilfe zur Geldwäsche schuldig gesprochen worden.

Das französische Berufungsgericht verlangte die Einziehung von Geldern und Entschädigungszahlungen an den französischen Staat in Höhe von insgesamt 1,8 Milliarden Euro, dies zusätzlich zu einer kleinen Busse von 3,75 Millionen Euro. Die Grossbank ging gegen dieses Urteil erneut in Berufung.

(AWP)