Die UBS sei zwar erfreut, dass das oberste Gericht in Frankreich die Position der Bank zu wichtigen Aspekten des Rechtsstreits teile, hiess es in einer Mitteilung vom Mittwoch. So habe das Gericht die Zahlung von insgesamt gut 1,8 Milliarden Euro kassiert.

Allerdings sei die UBS enttäuscht darüber, dass der Kassationshof den Schuldspruch der Vorinstanz wegen rechtswidriger Kundenanwerbung und schwerer Geldwäscherei von Erträgen aus Steuerbetrug bestätigt hat.

Die UBS bleibe bei ihrer Aussage, dass sie jederzeit im Einklang mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften gehandelt habe, und werde sich in dem bevorstehenden Prozess verteidigen. Es bestehe ein Abkommen zwischen Europa und der Schweiz über die Besteuerung von Sparerträgen, und es würden keine konkreten Beweise für die behaupteten Tatbestände vorliegen.

Der oberste Gerichtshof in Frankreich hatte die Grossbank am Mittwoch endgültig wegen rechtswidriger Kundenanwerbung und Geldwäscherei schuldig gesprochen. Über die Höhe der Strafzahlung wird es aber zu einem neuen Verfahren kommen.

Im Dezember 2021 hatte das französische Berufungsgericht die UBS auch in zweiter Instanz schuldig gesprochen, zwischen 2004 und 2012 illegal um reiche französische Steuerzahler geworben zu haben. Das Gericht verdonnerte die Bank zu einer Busse in der Höhe von 3,75 Millionen sowie eine Einziehung von 1 Milliarde Euro und eine zivilrechtliche Schadenersatzzahlung von 800 Millionen.

Nun geht der Fall zurück an das Berufungsgericht in Paris. Dort wird das Verfahren neu verhandelt.

(AWP)