Beide Tranchen von je 1,75 Milliarden US-Dollar werden laut dem Communiqué mit 9,25 Prozent verzinst. In beiden Fällen handle es sich um ewige Anleihen, wobei die erste nach fünf und die zweite nach zehn Jahren von der UBS zurückbezahlt werden kann.

Die Anleihe werde nach Schweizer Recht als zusätzliches Kernkapital (Additional Tier 1) qualifiziert, so die UBS. Entsprechend unterliege sie aber auch einer Abschreibung im Falle eines bestimmten Notfalls («Trigger Event» oder «Viability Event»). Sie kann in einem solchen Fall auch in Aktien gewandelt werden.

Laut einem Medienbericht von Bloomberg traf die AT1-Anleihe auf eine enorme Nachfrage. Die AT1-Tranchen seien mit 36 Milliarden Dollar deutlich überzeichnet worden.

Für Sergio Ermotti sei dies «einer der Höhepunkte», seit die UBS im März die Übernahme ihres Lokalrivalen auf den Weg gebracht hatte, zitierte Bloomberg den UBS-Chef. «Die Menschen erkennen langsam aber sicher, dass das Ereignis im März ein einmaliges Ereignis war», so Ermotti am Bloomberg New Economy Forum in Singapur.

Umstrittenes Instrument

AT1-Anleihen werden von Ratingagenturen grundsätzlich als spekulativ bewertet. Denn abgesehen vom Eigenkapital (etwa Aktien) ist es das «nachrangigste» Instrument: Sollte die Bank in Schwierigkeiten geraten, werden die Anleger erst nach allen nicht-nachrangigen Schuldtiteln (wie Pfandbriefe oder «normale» Anleihen) bedient. Solange es gut läuft, können die Investoren aber auch deutlich mehr verdienen als bei «normalen» Anleihen, denn der Zins ist deutlich höher.

Im CS-Fall war es dann aber so, dass sich die Halter der AT1-Anleihen im Zuge der Notübernahme durch die UBS in der Rangordnung sogar hinter den Aktionären einreihen mussten und einen Totalverlust erlitten. Die CS-Aktien hatten - anders als die abgeschriebenen Anleihen - durch den Übernahmepreis von rund 3 Milliarden Franken nämlich noch einen Wert. Diese Umkehrung der Gläubiger-Hierarchie sorgte für hitzige Diskussionen.

Wegen der Wertloserklärung der CS-AT1-Anleihen im März droht der UBS rechtliches Ungemach. Beim Bundesverwaltungsgericht waren bis im August Beschwerden im Namen von rund 3000 Beschwerdeführenden gegen den Finma-Entscheid eingegangen.

(AWP)