Nachdem die Generalversammlung Ende April den Weg dafür freigemacht hat, werden vier Instrumente nun bei Eintreten eine sogenannten Schlüsselereignisses («Viability Event») in Eigenkapital gewandelt und nicht mehr vollständig abgeschrieben.

Gültig ist die Änderung seit dem vergangenen Freitag, wie die UBS am Montag mitteilte. Betroffen sind die beiden im November 2023 ausgegebenen Tranchen von AT1-Anleihen in Höhe von je 1,75 Milliarden US-Dollar sowie die im Februar 2024 ausgegebenen AT1-Anleihen in Höhe von 1 Milliarde Dollar und in Höhe von 650 Millionen Singapur-Dollar.

Die Aktionäre hatten am 24. April 2024 die Schaffung von Wandlungskapital in Höhe von maximal 70 Millionen Dollar genehmigt, was maximal 700 Millionen Namenaktien entspricht. Die UBS hatte bereits angekündigt, dass knapp 80 Millionen Aktien davon für die beiden im November 2023 ausgegebenen Tranchen sowie rund 60 Millionen Aktien für die im Februar 2024 ausgegebenen AT1-Anleihen reserviert seien.

Die übrigen Aktien sollen den mittelfristigen AT1-Bedarf der UBS decken. Bei Eintritt eines oder mehrerer auslösender Ereignisse sollen die Ansprüche aus den Finanzmarktinstrumenten künftig in Aktien gewandelt werden können, um eine Insolvenz zu verhindern. Die vollständige Abschreibung des AT1-Kapitals der früheren Credit Suisse im Rahmen der Notübernahme durch die UBS war bei den Investoren sehr schlecht angekommen.

Nach der CS-Übernahme ist wegen der grösseren Bilanz der UBS und wegen des grösseren Marktanteils in der Schweiz auch der Bedarf an hinterlegtem Kapital gestiegen. Diese Anforderungen können sowohl mit hartem Kernkapital («CET1») als auch bis zu einem gewissen Grad mit verlustabsorbierenden zusätzlichen Kernkapitalinstrumenten («AT1») erfüllt werden. Das gesamte an der GV neu geschaffene Wandlungskapital entspricht früheren Angaben zufolge rund 20 Prozent des ausgegebenen Aktienkapitals.

(AWP)