Dies gab ein Anwalt des mit Abstand führenden republikanischen Präsidentschaftsbewerbers am Mittwoch bekannt. Der Schritt war erwartet worden, nachdem das Oberste Gericht von Colorado Trump am 19. Dezember von der dortigen Vorwahl ausgeschlossen hatte. Eine Stellungnahme des Supreme Court in Washington lag zunächst nicht vor. Am Dienstag war bekannt geworden, dass Trump in Maine Einspruch gegen seinen Ausschluss von den dortigen Vorwahlen eingelegt hat. Die Vorwahlen für die Präsidentschaftswahl im November beginnen am 15. Januar.

In den USA finden die Vorwahlen und auch die eigentliche Präsidentenwahl auf Ebene der Bundesstaaten nach ihren jeweiligen Gesetzen und Vorschriften statt. Daher entscheiden sie, wer teilnehmen darf und wie die Abstimmungen ablaufen. In Colorado und Maine wird Trump im Zusammenhang mit dem Sturm seiner Anhänger auf das Kapitol am 06. Januar 2021 ein Aufstand nach Absatz 3 des 14. Verfassungszusatzes vorgeworfen. Damit dürfte Trump kein US-Amt mehr ausüben. Er weist den Vorwurf zurück. Trump und seine Verbündeten sprechen von einer Verschwörung, um ihn an einer Rückkehr ins Weisse Haus zu hindern. Seine Anwälte argumentieren zudem, dass nur der Kongress Absatz 3 anwenden darf und dass Präsidenten ohnehin von der Regelung ausgeschlossen sind.

Wie der Supreme Court entscheiden könnte, ist unklar. Das Gericht wird von einer konservativen Mehrheit beherrscht, drei der neun Richter wurden von Trump ernannt. Insbesondere ist unklar, ob sie sich überhaupt mit der Frage beschäftigen, ob Trump sich eines Aufstandes schuldig gemacht hat. Das Gericht könnte etwa nur entscheiden, dass Abschnitt 3 nicht auf den Präsidenten anwendbar ist. Ein Ausschluss von Trump von der Wahl käme einem politischen Erdbeben gleich.

(Reuters)