Vor rund einem Monat hatte die Beschwerdeinstanz der Börsenbetreiberin SIX eine Beschwerde von Talenthouse gegen die angeordnete Dekotierung abgewiesen. Das Regulatory Board der Gruppe hatte zuvor entschieden, die Titel «infolge der ernsthaft in Frage stehenden Zahlungsfähigkeit» der Gesellschaft zu dekotieren. Der Handel der Namenaktien war bereits seit Ende Dezember ausgesetzt.

Der Entscheid der Beschwerdeinstanz war damals noch nicht rechtskräftig. Der Entscheid der Beschwerdeinstanz sei nun «in Rechtskraft erwachsen», heisst es am Montag von der SIX. Somit erfolge «die formelle Dekotierung» per heutigen Handelstag.

Talenthouse ist eigenen Angaben zufolge eine Technologieplattform und ein Dienstleistungsunternehmen für Kreative. Die Gesellschaft kämpft mit grossen Finanzierungsproblemen. Ende April hat das Kantonsgericht Zug eine definitive Nachlassstundung bis Oktober gewährt.

(AWP)