Die Schweizerische Nationalbank (SNB) erhöht die Mindestreserve-Anforderung der inländischen Banken. Verpflichtungen aus kündbaren Kundeneinlagen flössen künftig vollständig in die Berechnung des Mindestreserveerfordernisses ein, teilte die Notenbank am Montag mit. Damit werde die bisher geltende Ausnahme, dass nur 20 Prozent dieser Verpflichtungen für die Berechnung berücksichtigt würden, aufgehoben. Zur Umsetzung dieser Änderung passe die SNB zum 1. Juli 2024 die Nationalbankverordnung an.

Die Zentralbank hebe ausserdem den Mindestreservesatz auf vier Prozent von bisher 2,5 Prozent an. Diese Anpassungen sicherten eine weiterhin effektive und effiziente Umsetzung der Geldpolitik. Die Ausrichtung der Geldpolitik bleibe unverändert. 

(Reuters)