Die Mitarbeiter der sich in Abwicklung befindlichen Schweizer Tochter der russischen Gazprombank hätten nicht abgeklärt, ob das Geld auf Konten des russischen Musikers Sergey Roldugin tatsächlich ihm gehörte. Das Gerichte verhängte gegen die Banker bedingte Geldstrafen von bis zu 330.000 Franken.

2014 wurden bei der Gazprombank in Zürich zwei Konten eröffnet, für die Roldugin als wirtschaftlich Berechtigter angegeben wurde. Medienberichten zufolge ist der Cellist und Dirigent auch Patenonkel einer der Töchter Putins, so die Anklage. Kurz nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine wurde er auf die Sanktionsliste der Schweiz gesetzt. Laut der Liste ist Roldugin in Moskau als «Putins Brieftasche» bekannt.

Zwei der drei Richter sprachen sich für einen Schuldspruch aus. Sie kamen zum Schluss, dass es die Angeklagten vorsätzlich unterlassen hätten, zu prüfen, wer der wirtschaftlich Berechtigte an den Konten sei, die aus Dividenden eines russischen Medienunternehmens gefüllt worden waren. Ausgehend von den Dividendenzahlungen müsse die Beteiligung Roldugins an dem Medienunternehmen über 100 Millionen Franken wert gewesen sein, so der vorsitzende Richter. Bis 2016 sei Roldugin weitgehend unbekannt gewesen. «Auch in St. Petersburg kann man nicht auf die Schnelle so viel Geld verdienen. Abklärungen oder Plausibilisierungen wären da geboten gewesen.» Die Behauptung, dass die Beteiligung an der Medienfirma durch Löhne und Kredite finanziert worden sei, erachtete der Richter nicht als plausible Erklärung. «Das könnte auf eine Strohmann-Finanzierung hindeuten.»

Es gehe in dem Fall nicht um die Frage, wem die Gelder gehörten und ob sie aus illegalen Quellen stammten, sondern ob die geforderten Abklärungen gemacht worden seien. Banken in der Schweiz sind verpflichtet, Geschäftsbeziehungen abzulehnen oder zu beenden, wenn ernsthafte Zweifel an der Identität des Vertragspartners bestehen.

Die vier Männer hatten sämtliche Vorwürfe bestritten und Freisprüche gefordert. Es habe keinen Anlass gegeben, an der wirtschaftlichen Berechtigung Roldugins zu zweifeln. Ein Sprecher der Angeklagten erklärte nach dem Urteilsspruch, dass sie erst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten wollten, um zu entscheiden, ob sie Berufung einlegten. Die nächste Instanz ist dann das Bundesgericht, das höchste Schweizer Gericht.

(Reuters)