Der Ständerat hat am Dienstag bei der Revision des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht die letzte Differenz zum Nationalrat ausgeräumt. Ziel der Reform ist es, dass in grenzüberschreitenden Erbfällen nicht mehrere Behörden oder Staaten tätig werden. Dabei geht es unter anderem um Fälle, in denen jemand nach der Pensionierung ins Ausland zieht, dort stirbt und sowohl in der Schweiz als auch am letzten Wohnort Vermögen hinterlässt.

Die Bevölkerung werde immer mobiler, begründete der Bundesrat in früheren Beratungen des Geschäfts die Revision. Ein grosser Teil habe mehrere Staatsbürgschaften oder verbringe einen Lebensabschnitt im Ausland.

Umstritten war bei der Vorlage unter anderem der Umgang mit Fällen, in denen jemand per Testament oder Erbvertrag wählt, welches Recht zur Anwendung kommen soll. Der Ständerat wollte ursprünglich, das Schweizerinnen und Schweizer mit mehreren Staatsangehörigkeiten systematisch das Schweizer Recht wählen müssen. National- und Bundesrat wollten die Rechtswahl nicht einschränken.

Zuletzt hatte der Nationalrat in der Sache einen Kompromissvorschlag gemacht: Demnach wird im Gesetz festgehalten, dass Schweizerinnen und Schweizer mit mehreren Staatsangehörigkeiten, die sich für ausländisches Recht entscheiden, die Pflichtteile gemäss Schweizer Recht nicht antasten dürfen.

Der Ständerat erklärte sich am Dienstag mit dieser Lösung oppositionslos einverstanden. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung.

(AWP)