Der Golfstaat fiel am Mittwoch bei der Wahl der Mitglieder für das UN-Gremium knapp durch und musste den Marshall-Inseln den Vortritt lassen. Dies ist ein Rückschlag für die Bemühungen des Königreichs, den Ruf des Landes im Bereich der Menschenrechte im Ausland zu verbessern.

Bereits bei der Bewerbung im Jahr 2020 wurde Saudi-Arabien abgelehnt und konnte damit nicht dem 47 Mitglieder zählenden Gremium beitreten. Saudi-Arabien gibt Milliarden-Beträge aus, um sein globales Image von einem Land, das für strenge religiöse Einschränkungen und Menschenrechtsverletzungen bekannt ist, in ein Tourismus- und Unterhaltungszentrum umzuwandeln.

Das Regime in Saudi-Arabien ist für zahlreiche Vergehen gegen die Menschenrechte verantwortlich. In Erinnerung ist die Ermordung und Zerstückelung des Regimekritikers und Journalisten Jamal Kashoggi in der Türkei. Im Jahr 2018 hatte ein saudisches Killerkommando, das nach Erkenntnissen westlicher Geheimdienste und der UNO von des saudischen De-Facto-Herrschers Prinz Mohammed bin Salman entsandt wurde, Khashoggi im saudischen Konsulat in Istanbul getötet und seine Leiche zersägt. 

Schweiz in den Rat gewählt

Die Mitglieder des Menschenrechtsrats mit Sitz in Genf werden von der 193 Mitglieder zählenden UN-Generalversammlung in New York in geografischen Gruppen in geheimer Abstimmung gewählt, um eine gleichmässige Vertretung zu gewährleisten.

Die asiatisch-pazifische Gruppe, zu der auch Saudi-Arabien gehört, war am Mittwoch die einzige, in der es noch Konkurrenz gab: Die Gruppe konnte fünf Mitglieder stellen, hatte aber sechs Bewerber. Am Ende konnten die Marshallinseln mit 124 Stimmen den fünften Platz ergattern, Saudi-Arabien hatte mit 117 Stimmen auf Platz sechs das Nachsehen.

Der Menschenrechtsrat hat zwar keine rechtlich bindenden Befugnisse, aber seine Sitzungen erhöhen die Aufmerksamkeit und er kann Untersuchungen in Auftrag geben, um Missstände zu dokumentieren, die manchmal die Grundlage für die Verfolgung von Kriegsverbrechen bilden.

Die Demokratische Republik Kongo, Äthiopien, Kenia, Tschechien, Nordmazedonien, Bolivien, Kolumbien, Mexiko, Island, Spanien und die Schweiz wurden in den Rat gewählt. Benin, Gambia und Katar wurden für eine zweite dreijährige Amtszeit wiedergewählt. Ratsmitglieder können nicht mehr als zwei aufeinander folgende Amtszeiten absolvieren. Die neu gewählten Mitglieder werden ihre Amtszeit am 1. Januar 2025 antreten.

(Reuters/cash)