Das deutsche Unternehmen Rocket Internet gab am Dienstag den Rückzug von der Börse bekannt. Das ist an sich keine Überraschung, so genannte Delistings gehören zum Börsenalltag. Die Anzahl der börsenkotierten Gesellschaften sinkt schliesslich seit Jahren kontinuierlich. In den USA sind derzeit noch rund 3000 Firmen kotiert, Ende der 90er Jahre waren es über 7000.
Der Fall Rocket Internet muss aber etwas anders betrachtet werden. Das Unternehmen begründet den Parkettrückzug nun damit, dass es ohne Börsenkotierung geringere Kosten und mehr unternehmerische Freiheiten habe. Eine etwas – mit Verlaub – fadenscheinige Begründung. Dass eine Kotierung entsprechende Verpflichtungen mit sich bringt, hat das Unternehmen natürlich schon vorher gewusst. Rocket Internet verbrachte zudem gerade mal sechs Jahre an der Börse. Das ist eine ziemliche Blamage für ein Unternehmen, das 2014 mit Trompeten und Fanfaren als grösster Börsengang einer europäischen Internetfirma seit 2000 gefeiert wurde.
Die Geschädigten des Rückzuges sind viele Altaktionäre. Sie haben nun keine Chance mehr, dass sie ihre Buchverluste wettmachen können. Denn eine Rocket-Aktie war einmal über 57 Euro Wert, Anfang Woche waren es nicht einmal mehr 20 Euro. Wer zu hohen Kursen kaufte: Pech gehabt.
Böse Überraschungen erleben Aktionäre auch bei anderen plötzlichen Firmenaktionen. So bei Übernahmen. Ein lahmender Aktienkurs, fehlende Perspektiven, Nachfolgeprobleme oder ein lukratives Angebot verleiten Grossaktionäre und Eigentümerfamilien oft dazu, ihre Firmen einem Konkurrenten anzudienen. Auch hier fahren Aktionäre nicht selten Verluste ein, wenn sie Jahre zuvor zu einem hohen Preis Aktien gekauft haben. Auch eine Übernahmeprämie macht die Verluste nicht mehr wett.
Investoren geraten dabei schon mal vom Regen in die Traufe. Ein Beispiel? 2016 entschied der Ostschweizer Gebäudezulieferer Looser, sich in die Arme des Bauausrüsters Arbonia (damals noch: AFG) zu werfen. Eine unvorteilhafter Entscheid aus Sicht von denjenigen Altaktionären, die zu einem hohen Looser-Kurs Firmenanteile gekauft und auf eine Erholung des stark gefallenen Titels und des Unternehmens an sich gehofft hatten. Und gleich nochmals dumm, weil die Looser-Aktionäre neben einer Barabfindung auch AFG-Aktien erhielten. Diese notieren heute 23 Prozent tiefer als zum Zeitpunkt der Looser-Übernahme. Ein Doppeltiefschlag.
Kinnhaken kassieren Aktionäre überdies bei Veräusserungen von Aktienpaketen durch Grossinvestoren, zuletzt etwa geschehen bei Sika, Stadler Rail oder Vifor. Der Aktienkurs taucht dann in der Regel deutlich, denn solche Aktionen rufen an den Märkten Misstrauen hervor. Ebenso bei Firmen, deren Verwaltungsräte und Topmanager privat gehaltene Aktien des Arbeitsgebers verkaufen. Das Gute bei solchen Kurstauchern: Aktionäre können sie aussitzen. Die Kurse erholen sich dann jeweils mehr oder weniger schnell.
Längeres Sitzleder müssen Aktionäre bei Kapitalerhöhungen haben. Der Kurs sinkt bei deren Ankündigung bisweilen deutlich, und bereits vorher werden solche Schritte in der Aktie eingepreist. Was wiederum heisst: Kapitalerhöhungen sind oft absehbar. Aktionäre können deshalb schon vorher die Reissleine ziehen.
Die Ebene «Corporate Action» bringt für Aktionäre schwer abschätzbare Gefahren. Davon zeugen auch zahlreiche juristische Auseinandersetzungen. Investoren müssen solche Risiken besser einkalkulieren. Das heisst: Einen Aktienkauf lieber drei- als zweimal überlegen. Und Aktien von Wackelfirmen eher zu früh als zu spät verkaufen.