Die UBS darf laut einem Medienbericht auch in der Zukunft in den USA Pensionskassengelder verwalten.
Sie habe nun bis Juni 2029 den Status als qualifizierter professioneller Vermögensverwalter in den USA, so die Nachrichtenagentur, die Einsicht in die Unterlagen hatte. Die Befreiung gelte rückwirkend ab Juni 2023.
Die UBS braucht diese Ausnahmegenehmigung, weil die Bank in den letzten Jahren wegen Verbrechen wie Marktmanipulation oder Steuerbetrug in Frankreich verurteilt worden war. Weder die UBS noch das US-Arbeitsministerium hätten auf die Bitte um eine Stellungnahme reagiert.
Eine Gruppe von Steuerrechtsaktivisten hatte sich zuletzt dafür eingesetzt, die UBS vom US-Pensionsmarkt auszuschliessen. Dies wegen der vielen Straftaten der UBS und der übernommenen Credit Suisse in den letzten Jahrzehnten, argumentierten sie.
(AWP/cash)