Die Börse befürchte, dass solche Verkäufe den Marktaufschwung zunichtemachen könnten, sagten drei mit der Angelegenheit vertraute Personen am Montag der Nachrichtenagentur Reuters. Als Grossaktionär gilt, wer fünf oder mehr Prozent an einem Unternehmen hält. Der chinesischen Börsenaufsicht zufolge muss eine öffentliche Anmeldung beim entsprechenden Handelsplatz erfolgen, um Anteile verkaufen zu können. Die Pekinger Börse lehne diese Anmeldungen jedoch ab, sagten die Insider. Wie lange die neue Richtlinie gültig sei, blieb zunächst unklar.

Die chinesische Regierung hat sich dafür eingesetzt, den lange brachliegenden Handelsplatz in Peking wiederzubeleben. Am Montagmorgen legte er um etwa zehn Prozent zu, nachdem er in der vergangenen Woche ein Plus von 21 Prozent verzeichnet hatte.

(Reuters)