Die grosse Kammer nahm die Änderungen im Patentgesetz mit 92 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen an. Das Geschäft geht zurück an den Ständerat.

Nach heutiger Rechtslage beurteilt das Schweizer Patentverfahren im Gegensatz zu Verfahren zahlreicher anderer Staaten nicht, ob eine bestimmte Erfindung tatsächlich neu ist. Die Gültigkeit eines schweizerischen Patents bleibt damit ungewiss.

Wer sich mit einem solchen Patent nicht begnügte, musste bisher den Umweg über ein vollgeprüftes und auf die Schweiz ausgedehntes europäisches Patent wählen. Dies will der Bundesrat mit der Revision ändern. Ein solcher Umweg sei kostspielig und aufwendig, schrieb er im November 2022 bei der Verabschiedung der Botschaft ans Parlament.

In Zukunft soll das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) gemäss Entwurf bei jeder Anmeldung für ein Patent eine Recherche durchführen. Diese soll den Stand der Technik im betreffenden Gebiet klären.

Die noch bestehenden Differenzen betreffen lediglich untergeordnete Punkte. Die Revision bringt zum einen einen kürzeren Beschwerdeweg, der direkt ans Bundespatentgericht fühlt. Der Nationalrat möchte ausserdem den Katalog möglicher Beschwerdegründe erweitern. Weiter beschloss er gegen den Willen einer SP-Minderheit, dass Beschwerden Dritter im Grundsatz keine aufschiebende Wirkung haben sollen - sondern nur, wenn es die Vorinstanz anordnet.

Praktisch geht es hier unter anderem um Patente im Bereich der Biotechnologie und des menschlichen Körpers. Die Grünen trugen wie die Bürgerlichen die Fassung der Kommissionsmehrheit mit. Fraktionssprecherin Katharina Prelicz-Huber (ZH) äusserte aber die Hoffnung, dass der Ständerat in diesem Punkt nochmals genau hinschaue.

(AWP)