Die zuständige Ständeratskommission ist auf einen Gesetzesentwurf des Bundesrats zur Schaffung dieses Transparenzregisters eingetreten.

Wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten, tat dies die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) mit 11 zu 2 Stimmen. Die Mehrheit erhoffe sich dadurch einen Mehrwert für das Schweizer Dispositiv zur Bekämpfung der Geldwäscherei, hiess es.

Skeptisch betrachtet die Kommission hingegen einen anderen Vorschlag des Bundesrats zur besseren Geldwäschereibekämpfung. Im bestehenden Geldwäschereigesetz will er festhalten, dass Sorgfaltspflichten, wie sie heute schon Banken einhalten müssen, neu auch für Anwältinnen und Anwälte gelten sollen.

Diese Sorgfaltspflichten würden in der aktuellen Form einen unverhältnismässigen Mehraufwand für die ihnen unterstellten Personen bedeuten und seien nicht risikobasiert ausgestaltet, findet die RK-S. Ausserdem bezweifelt die Kommission, dass die Pflichten mit dem Berufsgeheimnis von Anwältinnen und Anwälten vereinbar wären.

Sie hat deshalb mit 8 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen, die Vorlage geteilt zu beraten und die Teilrevision des Geldwäschereigesetzes in einen zweiten Entwurf zu überführen. Eine Minderheit lehnt die Vorlage gesamthaft ab und ist der Meinung, dass die Schweiz bereits über genügend Mittel zur Geldwäschereibekämpfung verfügt.

Gemäss einer Mitteilung des Bundesrats vom Mai dieses Jahres wurde die Vorlage in der Vernehmlassung mehrheitlich positiv aufgenommen. «Die von der Unterstellung der Beratungstätigkeit betroffenen Berufsgruppen äusserten sich skeptisch», schrieb der Bundesrat damals aber auch.

(AWP)