So senkt sie die Anforderungen an Verwaltungsrätinnen und -räte bezüglich der maximalen Anzahl an VR-Mandaten und verschärft die Erwartungen bezüglich der Geschlechtervielfalt in den Verwaltungsräten.

Neu soll eine nicht exekutiv tätige Person maximal vier Mandate in Verwaltungsräten von börsenkotierten Unternehmen ausüben statt bisher fünf, heisst es in einer am Dienstagabend veröffentlichten Ethos-Medienmitteilung. Beim Überschreiten dieser Anzahl empfiehlt Ethos, die Wahl oder Wiederwahl der Person nicht zu unterstützen. Die Mandate mit deiner Präsidialrolle würden wie anhin doppelt gezählt, heisst es.

Zudem verschärft Ethos die Anforderungen an die Geschlechtervielfalt in den Verwaltungsräten. So wird die Stiftung die Wiederwahl des Präsidiums des Nominierungsausschusses - oder des Verwaltungsrats, wenn kein solcher Ausschuss besteht - ablehnen, wenn nicht mindestens 30 Prozent Frauen in einem Verwaltungsrat vertreten sind. Es handle sich um eine Reaktion auf die nach wie vor ungenügende Frauenvertretung in den Verwaltungsräten, heisst es.

Des weiteren präzisiert Ethos die Anforderungen für die Genehmigung von Nachhaltigkeits- und Klimaberichten. Ethos habe 2024 beobachtet, dass einige Unternehmen wichtige Schlüsselindikatoren nicht mehr veröffentlichten oder ihre Klimaziele nicht mehr der Science Based Targets Initiative zur Genehmigung vorgelegt hätten, heisst es. Daher berücksichtigten die Richtlinien neu auch Verschlechterungen der Transparenz oder der Nachhaltigkeitsstrategie. 

(AWP)