Das britische Gericht entschied am Montag, dass die Zusicherungen der USA in dem Fall nicht zufriedenstellend seien und Assange eine vollständige Berufungsanhörung erhalten werde. Im März hatte der High Court dem 52-Jährigen vorläufig die Erlaubnis zur Berufung erteilt. Die Richter prüften nun eine neue Zusicherung der USA, dass Assange sich auf den Schutz des Ersten Verfassungszusatzes zur Meinungsfreiheit berufen kann und nicht mit der Todesstrafe rechnen muss, wenn er ausgeliefert wird.

Die USA werfen dem Australier unter anderem Geheimnisverrat vor, weil seine Enthüllungsplattform unter anderem vertrauliche Informationen über das Vorgehen des US-Militärs im Irak und in Afghanistan veröffentlichte. Zahlreiche Unterstützer sehen Assange dagegen als Journalisten, der mutmassliche Kriegsverbrechen aufgedeckt hat. 

(Reuters)