Die Schweizer Tochter des deutschen Discounters muss den Vertrieb der eigenen Schokoladenkugeln vorläufig einstellen. Das Handelsgericht stimmte der Argumentation von Lindt&Sprüngli zu, wonach es bei den von Aldi Suisse verkauften «Moser Roth»-Schokoladenkugeln eine «unnötige Anlehnung» an die Lindor-Kugeln gebe, wie dem am 14. Dezember erlassenen Urteil der Gerichtsbehörde zu entnehmen ist. Über Urteil, das kurz vor Weihnachten publiziert wurde, hatte zuerst die «Aargauer Zeitung» berichtet.

Mit seinen Lindor-Kugeln erzielt Lindt&Sprüngli alleine in der Schweiz einen Jahresumsatz von 44,8 Millionen Franken, wie dem Urteil zu entnehmen ist. Aldi Suisse hatte die unter der Marke «Moser Roth» vertriebenen Schokoladekugeln, die wie auch die Lindor-Kugeln in rote und blaue «Wrapper» verpackt waren, seit dem Oktober 2024 als «Weihnachts-Edition» angeboten.

Lindt&Sprüngli wird nun in dem Urteil eine Frist bis zum 13. März 2025 gesetzt, um in einem Hauptverfahren eine Klage gegen Aldi Suisse einzureichen. Gleichzeitig erkennt das Aargauer Handelsgericht aber auch an, dass sein Verkaufsverbot den weihnachtlichen Umsatz und damit den Gewinn von Aldi unmittelbar beeinträchtige: Der Kilchberger Schokoladeproduzent muss deshalb auch eine Sicherheitsleistung über 200'000 Franken hinterlegen.

Der Schweizer Schokoladeproduzent hatte sich bereits in der Vergangenheit wegen Verletzungen seiner Marke vor Gericht gewehrt. So hatte zuletzt ein Münchner Gericht einem Hersteller den Verkauf von Schokoladenhasen in goldfarbenen Folien verboten, weil diese dem «Goldhasen» von Lindt zu ähnlich sähen.

(AWP)