Grossbritanniens oberster Gerichtshof hat der US-Holdinggesellschaft von Lehman die Erlaubnis verweigert, gegen ein Urteil Berufung einzulegen, demzufolge die Inhaber von nachrangigen Schuldverschreibungen, die von der untergegangenen Investmentbank ausgegeben wurden, vor anderen Forderungen bezahlt werden sollen.  

Für die Inhaber der wenig bekannten Enhanced Capital Advantaged Preferred Securities, die von der britischen Lehman-Sparte vor dem Zusammenbruch ausgegeben wurden und einst als wertlos galten, könnten damit enorme Gewinne anstehen. Die ECAPS-Frage entscheidet im Wesentlichen darüber, in welcher Reihenfolge einige der letzten Gläubiger bedient werden.

Schuldverschreibungen

Der Kampf findet zwischen den Inhabern verschiedener Formen der von Lehman in Grossbritannien begebenen nachrangigen Schuldverschreibungen statt. Auf der einen Seite stehen die Lehman-Holdinggesellschaft in New York und Hedge-Fonds wie King Street Capital Management, auf der anderen Seite die ECAPS-Eigentümer, von denen die Deutsche Bank der grösste ist.

Die endgültige Auszahlung für Inhaber von Schuldverschreibungen wird von einer Reihe von Faktoren abhängen, unter anderem vom Ausgang eines Verfahrens in New York über Credit-Default-Swap-Verträge, die mehr als ein Jahrzehnt alt sind. Die Inhaber der ECAPS könnten 500 Millionen Pfund erhalten. Vor einigen Jahren wurden die Papiere noch für fast nichts gehandelt. 

Sprecher der Deutschen Bank und der US-Muttergesellschaft von Lehman lehnten Stellungnahmen ab.

(Bloomberg)