Die Bonner Wettbewerbshüter haben entschieden, dass der US-Konzern "ein Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb ist", wie sie am Mittwoch mitteilten. Damit kann das Kartellamt dank neuer Regeln stärker gegen den Smartphone-Hersteller vorgehen. "Apple verfügt über eine marktübergreifende wirtschaftliche Machtposition, die dem Unternehmen vom Wettbewerb nicht hinreichend kontrollierte Verhaltensspielräume eröffnet", begründete Kartellamtschef Andreas Mundt die Entscheidung. Apple will gegen den Beschluss vorgehen. "Die Einordnung des Bundeskartellamts stellt den harten Wettbewerb, dem Apple in Deutschland ausgesetzt ist, falsch dar", kritisierte ein Sprecher.
Mundt hat sich zum Ziel gesetzt, zusammen mit anderen Kartellbehörden den Wettbewerb in der Digitalwirtschaft zu sichern. Auch bei Amazon, Google und der Facebook-Mutter Meta hatten die Bonner eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb festgestellt. Die Wettbewerbshüter haben 2021 vom Gesetzgeber neue Befugnisse erhalten, um den Wettbewerb in der Internet-Wirtschaft zu sichern. Das Kartellamt kann danach eine marktbeherrschende Stellung von Unternehmen leichter feststellen und eingreifen, um bestimmte Verhaltensweisen zu untersagen.
Apple gehöre mit weltweiten Umsatzerlösen von rund 400 Milliarden Dollar und einem Gewinn von fast 100 Milliarden Dollar im Geschäftsjahr 2022 zu den umsatz- und gewinnstärksten Unternehmen der Welt, erklärte das Kartellamt. Apple besetze die gesamte Wertschöpfungskette rund um hochwertige mobile digitale Endgeräte. Zudem entwickele der Konzern die Software für diese Geräte. Apple ermögliche dies, die Verbraucher an seine Produkte zu binden. Das Kartellamt hatte gegen Apple auch schon ein Verfahren im Zusammenhang mit den Tracking-Regeln des Konzerns eingeleitet.
(Reuters)