Das Gericht erklärte am Mittwoch, es «sei nicht davon überzeugt, dass die vorgelegten Fragen von diesem Gericht überprüft werden sollten».

Das Urteil steht im starken Kontrast zu einer Entscheidung des Obersten Gerichts des Bundesstaats Colorado. Es hatte vergangene Woche geurteilt, dass Trump wegen seiner Rolle im Zusammenhang mit dem Sturm auf das Kapitol am 6. Januar 2021 für das Präsidentenamt nicht geeignet sei und daher nicht an der Vorwahl teilnehmen könne.

Trump will nach der Präsidentenwahl 2024 wieder für die Republikaner ins Weisse Haus einziehen. Seine Gegner versuchen in verschiedenen Bundesstaaten, Trumps Namen von Wahlzetteln für die Präsidentenwahl streichen zu lassen. Sie argumentieren mit einem Verfassungszusatz, wonach Personen von Wahlen ausgeschlossen sind, die einen «Aufstand» gegen die Verfassung angezettelt haben. Bisher haben sie nur in Colorado Erfolg gehabt. Anders als in Colorado wurde der Fall in Michigan nie vor Gericht verhandelt. Entsprechende Klagen wurden von unteren Instanzen abgelehnt. Es kam also nie zur inhaltlichen Auseinandersetzung, sondern ging um die Frage der Zuständigkeit. Das Oberste Gericht des Bundesstaats bestätigte nun die Klageabweisungen.

Die unterschiedlichen Einschätzungen von den jeweils höchsten juristischen Instanzen in den beiden Bundesstaaten dürften es wahrscheinlicher machen, dass sich am Ende das Oberste Gericht der USA, der Supreme Court, mit der Frage beschäftigen wird. Trump hatte Berufung gegen das Urteil in Colorado angekündigt. Das Oberste Gericht in Colorado hat seine Entscheidung selbst solange ausgesetzt, bis im Falle einer Berufung die Frage endgültig geklärt ist. Trumps Name dürfte also auf den Wahlzetteln für die Vorwahl seiner Partei in dem Bundesstaat Anfang kommenden Jahres stehen.

(AWP)