Laut Strafbefehl hat Glencore nicht die erforderlichen Vorkehrungen getroffen, um die Bestechung eines kongolesischen Amtsträgers durch einen Geschäftspartner im Jahr 2011 zu verhindern, heisst es einer Pressemitteilung des Konzerns vom Montag. Die Ermittlungen hätten aber nicht ergeben, dass Mitarbeitende von Glencore Kenntnis von der Bestechung hatten oder Glencore finanziell vom Verhalten des Geschäftspartners profitiert habe.
Glencore habe im Lauf des Verfahrens «vollumfänglich» mit der Bundesanwaltschaft kooperiert und vor allem seit 2016 Massnahmen ergriffen, um das Compliance-Programm zu verbessern, so die Meldung. Man anerkenne die Feststellungen der Bundesanwaltschaft nicht, verzichte aber aus Interesse an der Beilegung der Angelegenheit darauf, den Strafbefehl anzufechten. Mit dem Strafbefehl der hiesigen Behörden seien auch die Ermittlungen der niederländischen Staatsanwaltschaft, welche parallel liefen, eingestellt worden.
Die Affäre steht im Zusammenhang mit der Übernahme von Minderheitsbeteiligungen an zwei Bergbauunternehmen in der Demokratischen Republik Kongo (DRK) im Jahr 2011. Bereits im Jahr 2022 hatte Glencore einen Vergleich mit dem afrikanischen Land getroffen, der eine Zahlung von 180 Millionen Dollar beinhaltete.
(AWP)