Der Bund will seinen Haushalt entlasten. Das dazu geplante Programm wird unter anderem deswegen rege diskutiert, weil Kapitalbezüge aus der zweiten und dritten Säule höher besteuert werden sollen. Doch die geplanten Steueranpassungen gehen weiter, wie der Bundesrat in seinen Erläuterungen zum Entlastungsprogramm schreibt: Neben den Kapitalleistungen aus den Vorsorgewerken wolle er auch «Zahlungen bei Tod und für bleibende körperliche und gesundheitliche Nachteile» steuerlich neu erfassen.
Zur Veranschaulichung nennt Pius Baumgartner, Steuerexperte beim Vorsorgedienstleister Pensexpert, die Leistungen der Paraplegiker-Stiftung in Nottwil als Beispiel. Deren Mitglieder - derzeit sind es rund 2 Millionen Personen - erhalten 250'000 Franken Franken, sofern sie nach einem Unfall querschnittgelähmt und dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Baumgartner zufolge würde die Mehrbelastung aufgrund der angedachten Steuerrechtsanpassungen rund 1'400 Franken und die Steuerbelastungen auf Bundesebene neu zirka 5'100 Franken betragen. Diese Angaben sind für verheiratete Personen. Die folgende Tabelle zeigt die exakten Werte für alleinstehende und verheiratete Personen.
Leistung der Paraplegiker-Stiftung |
Empfänger | Bundessteuern nach geltendem Recht | Bundessteuer nach der Reform | Mehrbelastung |
100'000 | Alleinstehende Person | 547 | 595 | 48 |
100'000 | Verheiratete Person | 372 | 595 | 223 |
250'000 | Alleinstehende Person | 3'937 | 5'095 | 1158 |
250'000 | Verheiratete Person | 3'714 | 5'095 | 1381 |
Quelle: Eidgenössisches Finanzdepartement / Beträge in Franken / Basis ist das Steuerjahr 2024.
Davon abgesehen würden weitere Steuern in den Kantonen und Gemeinden anfallen, wobei die entsprechenden Regeln nicht überall gleich sind. «Das tönt jetzt nach einer geringen Mehrbelastung, aber in der Situation, wenn jemand querschnittgelähmt wird, ist jeder zusätzliche Steuerfranken einer zu viel», sagt der Steuerexperte.
Sollte die neue Besteuerung tatsächlich kommen, so sei «dies aus Sicht der betroffenen Menschen schmerzhaft», teilt die Paraplegiker-Stiftung auf Anfrage mit. Nach einer Querschnittlähmung befänden sich die Menschen «in einer höchst vulnerablen Situation», und die Zahlung durch die Paraplegiker-Stiftung biete hier zumindest in finanzieller Hinsicht eine wichtige Hilfe für die notwendige Neuausrichtung ihres Lebens.
Indes sind die Steuerrechtsänderungen weder beschlossene Sache noch grundsätzlich unbestritten. Offen ist die konkrete Ausgestaltung, über die das Parlament beraten wird, sobald es das Entlastungspaket behandelt. Dies könnte in den Wintersession 2025 geschehen.
Ausserdem läuft seit März 2024 ein parlamentarischer Vorstoss, der die Unterstützungsleistungen der Paraplegiker-Stiftung ganz von den Steuern befreien will. Der Bundesrat lehnt diesen Vorstoss ab.
Auch Todesfallleistungen werden neu besteuert
Viele Pensionskassen bezahlen im Todesfall Geld an den überlebenden Ehepartner, die überlebende Ehepartnerin aus. Die BVK beispielsweise, nach eigenen Angaben die grösste Pensionskasse der Schweiz, entrichtet eine Todesfallsumme, wenn eine arbeitnehmende Person verstirbt und keine Ehegattenrente geleistet werden muss. Die Summe erstreckt sich über das gesamte Sparguthaben; sie geht unter anderem an Personen, die mit dem Verstorbenen in den letzten fünf Jahren bis zum Tod ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft geführt hatten.
Pius Baumgartner gibt ein Beispiel für die steuerliche Behandlung solcher Todesfallleistungen: Das Beispiel geht von einer Person aus, die 450'000 Franken in der Pensionskasse angespart hat und überraschenderweise stirbt. Nun erhalte der überlebende Ehegatte das vorhandene Kapital als Todesfallleistung ausbezahlt. «Auch hier kommt die Besteuerung als Kapitalleistung aus Vorsorge zur Anwendung», erklärt Baumgartner. Seiner Berechnung zufolge beträgt die zukünftige steuerliche Mehrbelastung bei eine Auszahlungen von 450'000 Franken genau 5'878 Franken; die Steuerbelastung kommt bei insgesamt 15'095 Franken zu liegen. Daneben erheben Kantone und Gemeinden separate Steuern.
«Auch hier kann man von einer moderaten Mehrbelastung beziehungsweise Gesamtbelastung sprechen», sagt Baumgartner. «Für die überlebende Ehegattin ist aber jeder zusätzliche Steuerfranken schmerzhaft.»
1 Kommentar
Bundesrätin Keller-Sutter sagte wir haben ein Ausgabenproblem. Daher sehe ich keinen Grund neue Einnahmenquellen zu erschliessen.