«Das KI-gestützte Sprachsystem ChatGPT wurde unter anderem auch mit urheberrechtlich geschützten Texten trainiert, darunter Songtexte aus dem Repertoire der rund 95.000 GEMA Mitglieder», teilte die Gema mit. OpenAI habe aber keine Lizenz dafür erworben und die Urheber nicht für die Nutzung ihrer Werke vergütet. Die Gema habe daher am Mittwoch beim Landgericht München eine Klage gegen die amerikanische Muttergesellschaft OpenAI und die Betreiberin der Chatbots in Europa, OpenAI Ireland, eingereicht. Eine Stellungnahme von OpenAI lag zunächst nicht vor.
Gegenstand der Klage ist der Gema zufolge die unlizenzierte Wiedergabe der Songtexte im Chatbot. Ziel des Verfahrens ist demnach, nachzuweisen, «dass OpenAI systematisch das Repertoire der Gema verwendet, um seine Systeme zu trainieren». Bei der Eingabe einfacher Anweisungen gebe der Chatbot die Originaltexte der Songs wieder, mit denen das System offensichtlich trainiert worden sei. Andere Internetdienste zahlten für die Verwendung der Texte, OpenAI bediene sich dagegen «systematisch unter bewusster Inkaufnahme von Urheberrechtsverletzungen an den Inhalten der Urheberinnen und Urheber».
«Wer diese Songs verwenden möchte, muss eine Lizenz erwerben»
«Die Songs unserer Mitglieder sind nicht der kostenlose Rohstoff für die Geschäftsmodelle der Anbieter generativer KI-Systeme», sagt Gema-Chef Tobias Holzmüller. «Wer diese Songs verwenden möchte, muss eine Lizenz erwerben und die Urheberinnen und Urheber fair vergüten.» Ende September hatte die Gema ein Lizenzmodell für generative KI vorgestellt. Sie will zudem prüfen, ob sie auch noch gegen weitere KI-Anbieter klagt.
Die Gema vertritt in Deutschland nach eigenen Angaben die Urheberrechte von rund 95.000 Mitgliedern - Komponisten, Textdichter oder Musikverlage - sowie von über zwei Millionen Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern aus aller Welt.
(AWP)